PREISE
Die Kosten für schriftliche Übersetzungen hängen von dem Schwierigkeitsgrad und der Länge des Textes sowie von der Lieferzeit ab.
Die Preise für beglaubigte Übersetzungen richten sich grundsätzlich nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG).
Hiernach beträgt das Honorar 1,25 € für jeweils angefangene 55 Anschläge (1 Normzeile) inklusive Leer- und Sonderzeichen im Text.
Maßgebend für die Berechnung ist die Anzahl der Zeichen und Zeilen im übersetzten Text in der Zielsprache und nicht etwa im Quellentext.
Der einfachste Weg, um den exakten Preis für die Übersetzung Ihres Textes zu erfahren, ist eine kurze Anfrage per E-Mail, wobei Sie am besten gleich Ihren zu übersetzenden Text anhängen und ggf. auch den gewünschten Liefertermin angeben.